top of page

Menschenwürdige Pflege

Um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern hat die Familien-Partei Deutschlands unter anderem das Konzept K21 entwickelt.

Die Pflege in Deutschland ist leider nur unzureichend gesichert.

Wir sagen Danke an die vielen tatkräftigen Menschen, welche in Pflegeberufen alles geben!

Die Pflege in Deutschland ist nur unzureichend ausgestaltet. Die chronische Unterfinanzierung des gesamten Systems und die harten Arbeitsbedingungen sind ursächlich für die meisten Probleme in der Pflege.

Sie muss vor allem in finanzieller Hinsicht mehr Wertschätzung erfahren. Dies bedeutet für unsere Gesellschaft, dass uns die Pflege unserer älteren Mitmenschen auch was Kosten darf und im eigenen Interesse auch sollte. Denn alt werden wir Alle und sind früher oder später vielleicht selbst auf die Hilfe von Dritten angewiesen.

Um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern hat die Familien-Partei Deutschlands unter anderem das Konzept K21 entwickelt.

Es ist unser Konzept zur Betreuung und Versorgung im 21. Jahrhundert von Kranken und Älteren sowie für Personen mit Haandicap! „Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung." (ICN- Definition von Pflege).

Der International Council of Nurses (ICN) ist ein Zusammenschluss von über 130 nationalen Berufsverbänden der Pflege mit Sitz in Genf. Die deutschen Pflegekräfte werden dort durch den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vertreten.

Zum Thema Pflege legen wir Ihnen unsere Informationen rund um die Patienten- und Betreungsverfügung, sowie der Vorsorgevollmacht nahe.

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

In der Bundesrepublik Deutschland können (und sollten) Sie eine Vollmacht zur Vorsorge und eine Patienten- und Betreuungsverfügung erteilen, um sich und Ihre Familie finanziell, rechtlich und medizinisch abzusichern.Die nächsten Angehörigen sind nämlich nicht automatisch Vertreter ihrer Angehörige, wenn diese aus rechtlicher Sicht handlungsunfähig werden. Sollten die Betreffenden keine der oben genannten Vollmachten und Verfügungen erteilt haben, bestimmt der Statt einen gesetzlichen Betreuer, wie bspw. einen Anwalt. So wird dann ein „Fremder“ über ihre Eltern oder Ehepartner verfügen und nicht die nächsten Angehörigen!Mit der Vorsorgevollmacht können sie einer anderen Person das Recht einräumen, in ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auch auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers/in durch ein Betreuungsgericht zu verhindern. Achten Sie darauf, dass Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass Sie nur in ihrem Sinne handeln wird.

 

Hier zum PDF Musterformular einer Vorsorgevollmacht.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Es ist an dieser Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwider läuft. Ebenfalls kann bestimmt werden, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin bestellen möchten. Zudem sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird, möglich. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.

 

Hier zum PDF Musterformular einer Betreuungsverfügung.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung (und damit Ihren Willen) unmittelbar umzusetzen.

 

Hier zum PDF Musterformular einer Patientenverfügung

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben und bereitgestellten Informationen, insb. der Musterformulare. Im Zweifel sollten Sie fachkundige Berater (wie die Verbraucherzentralen) um weitere Informationen und Hilfe bitten. Als Familien-Partei wollen wir Sie aufklären und nicht beraten.

bottom of page