© 2018-2020 Familien-Partei Deutschlands, Bundesverband
Kinderkostengeld / Child Guarantee
Das
Leben
insgesamt
ist
immer
schneller,
rasanter
und
komplexer
geworden.
Familien
mit
Kindern
werden
immer
ärmer.
Viele
Eltern
können
nicht
mehr
Schritt
halten
und
sind
überfordert. Konflikte nehmen zu.
Ein
Ergebnis
ist
z.B.
die
zunehmende
Gewalt
in
den
Familien.
Europaweit
verzeichnen
wir
eine
drastische
Zunahme
von
Fällen
der
Verwahrlosung,
Misshandlung
und
Vernachlässigung
von
Kindern.
Diesem
müssen
wir
entschieden
entgegenwirken.
Europa
muss
die
Kinderarmut
aktiv
und
direkt vor Ort in den Familien bekämpfen.
Denn
Familien
sind
die
Grundpfeiler
unserer
europäischen
Gesellschaft,
prägen
unser
aller
Miteinander
und
sichern
den
Fortbestand
Europas.
Nur
aus
starken
Familien
heraus
kann
eine
leistungsstarke Gesellschaft entstehen, die sich im globalen Wettbewerb behauptet.
Zur
Umsetzung
der
Child
Guarantee
halten
wir
daher
die
unverzügliche
Einführung
eines
europäischen
Kinderkostengeldes
25/25
für
zwingend
erforderlich
und
längst
überfällig.
Diese
zusätzliche
europäische
Kinderförderung
darf
mit
keinen
anderen
Leistungen
verrechnet
werden.
Der
von
der
Europäischen
Kommission
im
März
2020
vorgelegte
Final
Report
‚Feasibility
Study
for
a
Child
Guarantee‘
erläutert
eingehend
die
bestehende
Rechtsgrundlage
und
Zuständigkeiten.
Dieses
europäische
Kinderkostengeld
25/25
ist
nachweislich
das
größte
Wirtschaftsförderungsprojekt
aller
Zeiten:
Die
Familien
fügen
das
zusätzliche
Geld
dem
Geldkreislauf
zu,
so
kommt
es
zudem
allen
Europäerinnen
und
Europäern
direkt
oder
indirekt
zugute.
Ausgestaltung
Erforderlich
sind
50,-
Euro
für
jedes
in
Europa
geborene
Kind,
dessen
Eltern
mit
ihrem
Einkommen
unterhalb
des
Medianeinkommens
des
jeweiligen
Mitglliedstaates
liegen.
Aufgeteilt
in
25,-
Euro
je
Kind
als
direkte
Zahlung
durch
die
bestehenden
Familienkassen
in
den
Mitgliedstaaten
und
25,-
Euro
je
Kind
zur
Schaffung
der
neu
einzurichtenden
europäischen
Familienberaterinnen, die aktiv in den Familien vor Ort tätig werden.
Die Europäische Familienbegleiterin steht für:
•
Präsenz Europas in den Familien, es entsteht eine bessere Identifizierung mit Europa
•
Bindeglied zwischen Familien, Angebotsstrukturen und Gemeinden unter europäischer
Schirmherrschaft
•
präventive Unterstützung der Familien von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit der
Kinder, individuell auf die Familien als Gemeinschaft zugeschnitten
•
frühzeitige Problemerfassung (Überforderung, Vernachlässigung, Missbrauch,
Verwahrlosung, Gewalt in der Familie, Entwicklungsstörungen bei Kindern, usw.)
•
Lösung unter Einbeziehung der vorhandenen Angebotsstrukturen und mittels individueller
Vernetzung dieser Strukturen für Familien.
Nur
durch
eine
familienfreundlichere
Ausgestaltung
der
Europäische
Union
werden
wieder
mehr
Kinder
in
Europa
geboren
werden,
wobei
Stärkung
der
Familien
Stärkung
der
Gesamtgesellschaft bedeutet.
Vor
diesem
Hintergrund
beantragen
wir
ein
zusätzliches
europäisches
Kinderkostengeld
25/25,
und laden Sie herzlich ein, daran mitzuwirken, es mitzugestalten und umzusetzen!
Helmut Geuking
Bundesvorsitzender, Familienpartei Deutschlands
Anhang
I:
Dobrev-Bericht
(Schattenberichterstatter
Helmut
Geuking):
Beschäftigungs-
und
Sozialpolitik
des Euro-Währungsgebiets 2020. P9_TA(2020)0284.
Punkt
(27)
des
Berichts
(auf
Änderungsantrag
Helmut
Geuking)
bringt
den
klaren
Wunsch
des
Parlaments
zum
Ausdruck,
ausreichende
Mittel
aus
dem
MFR
2021-2027
für
eine
deutliche
politische Unterstützung der Kinderkostengeld-Initiative der Familienpartei bereitzustellen:
„Fordert
die
Kommission
auf,
internationalen
rechtlichen
Verpflichtungen
in
Bezug
auf
die
Rechte
von
Kindern
nachzukommen,
zu
deren
Einhaltung
sich
die
Mitgliedstaaten
(sowie
die
EU
insgesamt
im
Falle
einiger
Rechte)
verpflichtet
haben;
fordert
die
Kommission
auf,
2020
eine
EU-Kindergarantie
vorzulegen;
fordert,
sämtliche
Möglichkeiten
des
MFR
2021–2027
für
Investitionen
in
Kinder
zu
nutzen
und
die
Fonds
im
Rahmen
des
MFR
dazu
zu
verwenden,
den
potenziellen
Mehrwert
der
EU-Kindergarantie
bei
der
Bekämpfung
der
Armut
sowie
nachteiliger
Abwärtstrends
im
Hinblick
auf
den
demografischen
Wandel
in
Europa
zu
entwickeln;
fordert
die
Mitgliedstaaten
auf,
europäische
und
nationale
Aktionspläne
zu
erarbeiten,
um
den
Zugang
von
Kindern
zu
den
fünf
wichtigsten
sozialen
Rechten
–
Zugang
zu
kostenloser
Gesundheitsversorgung,
kostenloser
Bildung,
kostenloser
Kinderbetreuung,
menschenwürdigem Wohnen und angemessener Ernährung – zu gewährleisten;“
Die vollständige Unterlage finden Sie in englischer und in deutscher Sprache unter:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0284_EN.html
bzw.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0284_DE.html.
II: Johannes Denzlinger (Fachanwalt für Familienrecht): Aktueller Sachstand
„Kinderkostengeld“ in den Mitgliedstaaten.
Diese
eingehende
Analyse
untersucht
die
Rechtsgrundlage
zum
potentiellen
Erreichen
der
Ziele
der
Initiative.
Die
erschöpfende,
informative
Aufschlüsselung
der
Rechtsvorschriften
zeigt
zwei
Wege
auf:
über
den
Europäischen
Sozialfonds
(ESF)
und
/
oder
über
das
Gemeinschaftsrecht
(in
Form
eines
Gesetzesentwurfs),
d.h.
über
gemeinschaftliche
Legislativmaßnahmen
zur
Festlegung der Bedingungen für das Recht auf Leistungen.
Die vollständige Unterlage finden Sie hier in englischer und hier deutscher Sprache.
III: Jürgen Liminski (Journalist): Untersuchung zur Kinderarmut.
Der
Journalist
kommt
zu
dem
Fazit,
dass
sich
die
derzeitige
negative
demografische
Entwicklung
fortsetzen
wird,
wenn
der
Begriff
des
Familienlebens
zum
Synonym
für
finanzielle
Notlage
wird.
Angesichts
erfolgreichen
Gegensteuerns
in
nordischen
Mitgliedstaaten
und
in
Frankreich
schlussfolgert
er,
dass
ein
europäisches
Kinderkostengeld
tatsächlich
einen
positiven
Beitrag
zum
Erreichen
der
Ziele
der
Europäischen
Säule
sozialer
Rechte
(EPSR)
sowie
der
wirtschaftlichen Rechte leisten, und diese stärken würde.
Die vollständige Untersuchung finden Sie hier in Deutscher und hier in Englischer
Sprache.
IV: Stellungnahmen der Trio-Präsidentschaft von Kroatien, Deutschland und Portugal in der EU
im Hinblick auf Kinder, Soziales und Sozialpolitik.
Kroatien:
In
diesem
Vermerk
wird
die
Vereinbarkeit
der
Kindergarantie
mit
der
Auffassung
des
Parlaments
dargelegt:
Die
Bekämpfung
der
Kinderarmut
ist
im
Einklang
mit
der
Europäischen
Säule
sozialer
Rechte
und
diese
Initiative
stimmt
mit
den
Prioritäten
der
neuen
Kommission
überein. Gleichzeitig wird die Schwere der Kinderarmut innerhalb der EU anerkannt.
Die vollständige Unterlage finden Sie HIER in englischer und in HIER deutscher Sprache.
Deutschland:
Das
offizielle
Programm
der
Präsidentschaft
legt
den
gesellschaftlichen
Wohlstand
als
grundlegende
Priorität
für
ein
Europa
nach
COVID-19
fest.
Die
besondere
Betonung
eines
„fairen
Europas“
ist
in
klarer
Übereinstimmung
mit
dem
Vorschlag
der
Familienpartei
zum
Kinderkostengeld.
Schließlich
ist
die
feste
Überzeugung
der
Präsidentschaft,
dass
wir
nicht
einfach
zum
Status
quo
vor
der
Pandemie
zurückkehren
können:
vielversprechende
und
ermutigende
Schlagworte
für
angeschlagene
europäische
Familien
in
der gesamten EU.
Die vollständige Unterlage finden Sie in englischer und in deutscher Sprache unter:
https://www.eu2020.de/eu2020-en/focus-areas-presidency/2356936
bzw.
https://www.eu2020.de/eu2020-de/programm/schwerpunkte-der-deutschen-eu-
ratspraesidentschaft/2324718.
Portugal:
Die
portugiesische
Präsidentschaft
betrachtet
den
Aktionsplan
zur
Umsetzung
der
europäischen
Säule
sozialer
Rechte
(unter
den
die
Kindergarantie
fällt)
als
eine
Kernpriorität
ihrer
Präsidentschaft.
Das
portugiesische
Parlament
ist
sehr
daran
interessiert,
dieses
Thema
im
EMPL
und
im
Plenum
zu
erörtern.
Die
portugiesische
Staatssekretärin
für
europäische
Angelegenheiten,
Ana
Paula
Zacarias,
hat
zu
Protokoll
gegeben,
dass
die
Präsidentschaft
Maßnahmen zur Linderung sozialer und wirtschaftlicher Ungerechtigkeiten umsetzen wird.
Die vollständige Unterlage finden Sie in englischer Sprache unter:
https://euobserver.com/institutional/150203.
V: Definitionen
Eine Übersicht mit den gängigsten Definitionen finden Sie hier.
VI: Bertelsmann-Stiftung: Teilhabegeld – Das musst du wissen.
Die
Studie
legt
nahe,
Bürger
selbst
regelmäßig
dahingehend
zu
befragen,
was
sie
benötigen,
um
finanziell
zu
überleben.
Es
wird
aufgezeigt,
dass
das
vom
Staat
bereits
für
Familien
zur
Verfügung
gestellte
Geld
zum
Wohl
der
Kinder
eingesetzt
wird.
Die
Einführung
eines
Teilhabegeldes
könnte
dazu
beitragen,
die
Kinderarmut
gezielt
zu
vermeiden.
Weitere
Empfehlungen
beinhalten
den
Gedanken,
alle
staatlichen
Leistungen
im
Teilhabegeld
zusammenzufassen,
als
einzige,
leicht
zu
beantragende
Leistung
für
Kinder
und
Erziehungsberechtigte.
Die vollständigen Unterlagen zum Teilhabegeld
finden Sie hier.
VII: Europäische Kommission: Machbarkeitsstudie für eine Kindergarantie.
Diese Studie liefert eine umfassende Aufschlüsselung darüber, wie der Zugang zu
menschenwürdigem Wohnraum, angemessener Ernährung, kostenloser
Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und kostenloser Bildung die Kinderarmut beseitigen
würde. Sie kommt zu dem Schluss, dass die europäische Bevölkerung erkennen muss, dass die
Investition in Kinder einen großen Mehrwert für alle birgt.
Die vollständigen Unterlagen finden Sie hier in englischer Sprache.
„Stronger European Families“
Child Guarantee: Europäisches Kinderkostengeld 25/25 -
25/25 government-subsidised European child maintenance
allowance. Eine Initiative der Familienpartei Deutschlands!