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Europäisches Rentenmodell
Die Europäische Union soll durch die Kommission und das Parlament die Rahmenmöglichkeiten
schaffen, dass die EZB einen Rentenfond verwaltet, welcher in (europäische) Anleihen und
Wirtschaftsunternehmen investiert um eine kapitalgedeckte Finanzierungssäule zeitlebens für
die Rente zu schaffen. Jeder Unionsbürger soll so die Möglichkeit erhalten, für das Alter am
Kapitalmarkt vorsorgen zu können.
Eine entsprechende Förderung zur Vorsorge ist anzudenken, vor allem die Berücksichtigung von
Kindern, um der Erziehungsleistung der Eltern unverzüglich gerecht zu werden.
Zum Familienlastenausgleich gehört neben dem Erziehungsgehalt für die Arbeit, die ein Kind
erfordert, ein Kindergeld, das die Mindestkosten, die ein Kind verursacht, abdeckt, auch eine
Rente, bei deren Berechnung die wirklichen Erziehungszeiten berücksichtigt werden müssen.
Durch das Erziehungsgehalt erwerben die betreuenden Eltern bereits einen Rentenanspruch.
Die jetzigen Rentner haben als Eltern ihre Kinder unter erheblichen finanziellen Einbußen
aufgezogen. Dafür werden zurzeit 3 Jahre bei ihrer Rente angerechnet. Laut Herzog-
Kommission müssten es 6 Jahre sein. Die Familien-Partei Deutschlands tritt für eine
entsprechende Erhöhung auf nationaler Ebene ein, die pro Kind etwa 90 € im Monat betragen
muss!
Der europäische Rentenfonds soll die Altersvorsorge von Unionsbürgern auf eine sichere und
neue Säule stellen, da gegenwärtige viele nationale Rentenmodelle der Mitgliedsstaaten durch
den demografischen Wandel existenziell bedroht sind!
Riester und die betriebliche Altersvorsorge sind in der Regel ungenügend ausgestaltet und sind
für die meisten Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerte
Alternative um für das Alter vorzusorgen.
Nur wenige Mitgliedsstaaten können ein zukunftsweisendes
Rentenmodell vorweisen. Auch im „reichen“ Deutschland sinkt
das Rentenniveau unaufhaltsam und liegt inzwischen deutlich
unter 50%!