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sozialversichertes Erziehungsgehalt
Durch ein sozialversichertes Erziehungsgehalt sollen tatsächliche Rentenansprüche
erworben werden.
Zudem schafft ein Erziehungsgehalt echte Wahlfreiheit bei der Kindererziehung. Den Eltern
wird die finanzielle Unabhängigkeit gegeben, um selbstbestimmt entscheiden zu können,
ob sie ihr Kind zu Hause betreuen wollen, oder eine Fremdbetreuung (Tagesmutter/Kita)
mit dem Erziehungsgehalt in Anspruch nehmen wollen. Das Erziehungsgehalt stellt eine
ernsthafte Entlastung für Familien in Deutschland dar und verhindert neben den
kostendeckendes Kindergeld das unsere Kinder in einem der reichsten Staaten auf Erden
kein Armutsrisiko mehr darstellen. Nur durch starke Familien bleibt der Sozialstaat auf
Dauer finanzierbar!
Neben einer finanziellen Stärkung der gegenwärtigen Familiensituation würde ein
sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt auch „schwarz auf weiß“ Rentenansprüche
für den Erziehungsleistenden in dem Maße ergründen, als wenn derjenige einer normalen
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen würde.
Der Ansatz der Familien-Partei ist: Wer den Steuerzahler „von Morgen“ erzogen hat, trägt
im gleichen Maße zur wirtschaftlichen Stabilität der Sozialsysteme bei, wie Jemand der in
die Sozialsysteme einzahlt!
Darüber hinaus sind Mütter und Väter nicht von der jeweiligen Regierung abhängig, wie
viele Rentenpunkte sie anerkannt bekommen, wie die „Mütterrente“ eindrucksvoll
veranschaulicht.
Wir als Familien-Partei fordern einen gerechten Lohn für den
Vollzeitjob Familie, insbesondere während der Erziehungszeit
und später bei der Berechnung der Rente!