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Bekämpfung der Steuerflucht
Eine einheitliche Kapitalertragssteuer innerhalb der Europäischen Union sollte
flächendeckend eingeführt werden. Diese sollte 35% nicht überschreiten, aber 20% auch
nicht unterschreiten. Die Einnahmen bleiben bei den zu erhebenden Mitgliedsstaaten.
Zugleich müssen die Freibeträge für Zinserträge erhöht werden, um der Mittelschicht einen
einfacheren Vermögensaufbau gewährleisten zu können. Der gegenwärtige Freibetrag ist
von 801€ auf 2500€ zu erhöhen (5000€ bei verheirateten. Zudem ist pro Kind ein
zusätzlicher Freibetrag von 1500€ zu gewähren, wobei die Freibetragshöchstgrenze
insgesamt bei 10.000€ anzusiedeln ist).
Die Familien-Partei Deutschlands tritt für die Einführung europäischer Mindeststeuersätze
ein, um den weltweiten galoppierenden Steuerwettbewerb wenigstens innerhalb der EU
einzudämmen, aber dennoch in einem gesunden Maß zu ermöglichen. Vor allem kleine
Staaten haben auf Grund Ihrer (Infrar-) Struktur die Möglichkeit sehr niedrige Steuersätze
zu verlangen u.a. durch niedrige Staatskosten. Größere Länder hingegen habe diese
Möglichkeit nicht. Um diese zu schützen muss ein Mindestunternehmenssteuersatz im
Unternehmen innerhalb der europäischen Union von 15% eingeführt werden.
Darüber hinaus kann der freie Steuerwettbewerb unterhalb der Mitgliedsstaaten stattfinden.
Geheime Absprache zwischen Unternehmen und Staaten der Europäischen Union
(Irland/Apple; Amazon/Luxemburg) müssen für illegal erklärt und Gerichten die Möglichkeit
geben werden, den vermeintlich ersparten Betrag mit dem 2-fachen Wert zusätzlich zu
bestrafen.
Zudem ist bei international operierenden Konzernen der zu versteuernde Betrag in Relation
zum Umsatz im jeweiligen Mitgliedsstaat zu setzen. Erzielt demnach ein Unternehmen 70%
des Umsatzes in Frankreich und 30% in Deutschland sind die entsprechenden Steuern im
jeweiligen Mitgliedsstaat in Relation zu entrichten. Große Unternehmen können nicht
einerseits die bestehende Infrastruktur (Bildungsstand, Verkehr, etc.) nutzen, sich aber dem
notwendigen Finanzierungsbedarf durch Steuervermeidung entziehen, indem sie ihre
Gewinne in Steueroasen transferieren.
Eine steuerliche (Mindest-)Gesamtbelastung im Unternehmen (Gewerbesteuer +
Körperschaftssteuer) von 15% (in Deutschland gegenwärtig bei ca. 30% bei
Kapitalgesellschaften) hält die Familien-Partei Deutschlands für zwingend notwendig um die
innereuropäische Steuervermeidung möglichst zu unterbinden.
Einführung einer europaweit geltender Kapitalertragssteuer
von 20 - 35% und einheitlicher Mindeststeuersätze für
Unternehmen von mindestens 15 %.